Einigkeit und Recht und Freiheit
Der liberale Staat hat ausschließlich und abschließend die Aufgaben,
- die Freiheit der Bürger zu gewährleisten,
- die Rechte der Bürger zu schützen und
- die Einigkeit der Gesellschaft sicherzustellen.
Die Macht, diese Aufgaben zu erfüllen, erhält er von der Gesellschaft. Er ist der Gesellschaft gegenüber verantwortlich für sein Handeln. Durch eine Gewaltenteilung in Legislative (Gesetzgeber), Judikative (Rechtspflege) und Exekutive (Regierung und Verwaltung) organisiert er diese Macht entlang des Grundgesetzes so, dass den Bürgern die Kontrolle der Macht ermöglicht wird.
Die Staatsform ist ein demokratischer Staat, um die Mitwirkung an der Politik sicherzustellen. Es ist eine repräsentative parlamentarische Demokratie, um Gesetze und Maßnahmen mit Bedacht und Vernunft abzuwägen.
Die Bundesrepublik ist ein Staat, der unseren Vorstellungen eines liberalen Staates nahe kommt. Unser Grundgesetz schreibt fest, dass der Staat sicherstellt:
- die Menschenwürde
- die Freizügigkeit
- die freie Entfaltung der Persönlichkeit
- das Widerstandsrecht
- das Leben und die körperliche Unversehrtheit
- die Rechtsweggarantie, wonach bei Verletzung der Rechte der Rechtsweg zu den Gerichten offen steht
- die Gleichberechtigung
- die Glaubens- und Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
- die freie Wahl der Ausbildung und des Berufs
- die Meinungs-, Informationsfreiheit
- die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
- Freiheit von Kunst und Wissenschaft
- das Eigentumsrecht und das Erbrecht
- das Recht auf Schulwahl
- das Asylrecht
- Recht auf Errichtung von Privatschulen
- das Petitionsrecht
- die Versammlungsfreiheit
- die Unverletzlichkeit der Wohnung
- das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis
- den Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung
- die staatsbürgerlichen Rechte, insbesondere der gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern
- den Anspruch auf rechtliches Gehör, das Verbot rückwirkender Gesetze, das Verbot der Doppelbestrafung
- das Wahlrecht
- das Recht auf den gesetzlichen Richter und das Verbot von Ausnahmegerichten